Im April 2017 trat das Bundesgesetz zur Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG) in Kraft. Eines der wichtigsten Ziele dieses Gesetzes war und ist es, während langen Jahren erlittenes Unrecht und Leid anzuerkennen. Zu diesem Zweck setzt sich der Bund dafür ein, dass die Kantone sogenannte «Zeichen der Erinnerung» schaffen.
Der Regierungsrat des Kantons Solothurn nimmt den 10. Jahrestag des Inkrafttretens des AFZFG im April 2027 zum Anlass, auch in unserem Kanton mit einer Initiative den Opfern und Betroffenen fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen die Reverenz zu erweisen. Der Regierungsrat hat den Verein ZEDER Solothurn mit der Umsetzung des Solothurner «Zeichens der Erinnerung» beauftragt. Der VSEG hat im Rahmen des Bettagsfrankens bereits einen finanziellen Beitrag für die Jahre 2025 und 2026 beschlossen.
Der Kanton kam der Aufforderung des VSEG nach und hat neben den Einwohnergemeinden auch die Bürgergemeinden, Landeskirchen, den Bauernverband und die Schulen zur Zusammenarbeit eingeladen. Das Projekt soll unter Aufsicht eines Patronatskomitees mit Vertretungen der erwähnten Parteien durchgeführt werden. Ein entsprechendes Kommunikationsschreiben wurde vorbereitet, um das Projekt auch im Kanton zu kommunizieren.
Am 13. März 2026 wurde der Serienbrief zur Information über das Projekt ZEDER Solothurn im Namen des Patronats an die Gemeinden im Kanton Solothurn versendet. Beispielhaft ist der erste Brief der Serie nachfolgend verlinkt.
Der Verein ZEDER SO kündigte im Serienbrief an, sich anschliessend mit konkreten Umsetzungsvorschlägen hinsichtlich der Projektumsetzung bei den Gemeinden sowie den Kirch- und Schulgemeinden zu melden.
Bei inhaltlichen Rückfragen kann Claudia Sollberger, Präsidentin des Vereins ZEDER SO, kontaktiert werden.