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Allgemeines

Zukunft der Feuerungskontrolle im Kanton Solothurn

Neu wird der Kanton anstelle der Gemeinden für die Feuerungskontrolle zuständig sein. Die Anlageeigentümer werden vom Amt für Umwelt (AFU) periodisch aufgeboten werden, ihre Feuerungskontrolle durchzuführen. Die Anlageeigentümer wählen dann frei eine Fachperson aus der vom AfU im Internet geführten Liste mit den zugelassenen Fachpersonen aus.

Das Vorgehen ist mit dem VSEG, der Solothurnischen Gebäudeversicherung, dem Gewerbeverband und dem Hauseigentümerverband abgesprochen worden.

Weiter Informationen, den Zeitplan für die Umsetzung sowie statistische Werte zu den Feuerungskontrollen entnehmen Sie dem Schreiben des AfU und VSEG.